Stellen Sie sich mal vor, Sie würden beim Tischler einen Tisch mit 90 cm hohen Beinen bestellen. Dann dürfen Sie einen funktionierenden Tisch mit 90 cm hohen Beinen erwarten - ansonsten greift die Garantieregel. Logisch.
Typischer Werkvertrag, sagen die Juristen.
Stellen Sie sich mal vor, Sie würden zu einem Gesangslehrer gehen und innerhalb eines Jahres erwarten, daß Sie danach wie Caruso singen können. Dann dürfen Sie eine profunde Ausbildung erwarten - aber keinesfalls eine Garantie, dass Sie zu Caruso werden. Auch logisch.
Typischer Dienstvertrag, sagen die Juristen.
Wie beim Zahnarzt übrigens. Der arbeitet nach Dienstvertragsrecht.
OK, eine Füllung soll nicht gleich wieder herausfallen, das wäre ja noch schöner. Aber halt - noch nicht mal da, wo es auf den ersten Blick sonnenklar erscheint, ist es eindeutig!
Zahnhalsfüllungen z.B. stehen u. U. unter so hohen Biegespannungen durch den Kaudruck, dass sie (selten) einfach nicht halten. Wenn schon der Zahnhals des eigenen Zahnes kaputtging - wie soll da ein Ersatzstoff besser halten? (Ich kann Sie trösten: Meistens hälts.)
Konsequenterweise verlangen die Gesetzlichen Krankenkassen in diesem Fall keine Mindesthaltbarkeit.
Oder nehmen Sie mal Wurzelkanalbehandlungen oder gar Wurzelspitzenresektionen: Da ist die Erfolgswahrscheinlichkeit gemessen an einem langen Menschenleben statistisch gesehen arg gering. Wie soll da eine Garantie gegeben werden? Obwohl - wenn Sie zu einem Zahnarzt gehen, der sich auf welche Art auch immer “auf Endodontie versteht” (so heißt das Wurzelkanalbehandlungsfachgebiet), dann ist die Erfolgswahrscheinlichkeit sicher ungleich höher. Und trotzdem nie “garantierbar”.
Noch ein Beispiel:
Eine Kunststoffprothese geht immer wieder entzwei, weil sie irrtümlich als Zahnersatz zum Nüsseknacken angesehen wird - in Wirklichkeit ist sie leider oft nur ein Ersatz für die Zahnlosigkeit. Da ist eine Garantie, sprich kostenlose Reparatur, nicht möglich.
Mit einem Wort:
Alles nicht so einfach.
Allerdings:
Wenn es denn schon keine Garantie gibt, dann dürfen Sie wenigstens auf freiwillige Kulanz hoffen. Wie bei jedem fairen Geschäftspartner.
Nun gibt es Zahnärzte, die Ihnen eine Garantiezusage geben - verbunden mit der Verpflichtung, regelmäßig zur privat zu bezahlenden Prophylaxe zu kommen. Viele Jahre lang. Bevor Sie da unterschreiben, sollten Sie mal nachrechnen, was Sie das kostet - an Geld und an Zwangsbindung an diese Praxis.
Wir in unserer Praxis lehnen Kopplungsverträge ab. Niemand muss bei uns längerfristige Verpflichtungen unterschreiben.